
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der technisch barrierefreie Zugang zu allgemein verfügbaren Angeboten, dazu zählen auch Websites, ein wichtiges Kriterium. Menschen mit Beeinträchtigungen können beim Besuch Ihrer Website technische Hilfsmittel über eine spezielle Software angeboten werden. Diese entspricht idealerweise den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).
So lassen sich beispielsweise der Kontrast, Schriftgrößen und das Erscheinungsbild weiterer Elemente durch den Website-Besucher steuern.


Diese Funktionen sind seit Ende Juni 2025 nicht mehr ein nettes „nice to have“, sondern für die meisten Unternehmen verpflichtend. Am 28. Juni ist das sogenannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (Abkürzung BFSG) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die nationale Umsetzung einer Europäischen Richtlinie, der EAA (European Accessibility Act). Ziel dieser Regelung ist, sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Ältere am (digitalen) Wirtschaftsleben teilhaben zu lassen.
Aktuell ist also ein gewisser Druck entstanden, die eigene Website mit den entsprechenden Funktionen aufzurüsten. Wie schon bei den vergangenen Web-IT-Themen DSGVO, Cookie-Pflicht und Web Fonts , warten findige „Geschäftsleute“ nicht lange, um auf entsprechenden Landing Pages Ihre „kostengünstigen“ Dienste zur Behebung der aktuellen Problematik anzubieten. Für „nur“ 39 bis 79 Euro Monatsgebühr wollen sie sich fortlaufend darum kümmern, dass Ihre Website dem BFSG entspricht, und Sie damit vor möglichen Abmahnungen geschützt sind. Wenn Sie einmal nach „Website barrierefrei“ googlen, sehen Sie schnell, was wir meinen.
Addieren Sie diese „günstigen“ Monatsbeiträge einmal auf mehrjährige Vertragslaufzeiten zusammen, so kommen schnell große Summen zusammen. Dabei ist es ganz einfach: Aktuell ist es vollkommen ausreichend, Ihre Website einmalig zu überprüfen und mit den entsprechenden Werkzeugen auszustatten. Wir sammeln momentan Erfahrungen in Sachen Zeitaufwand, können diese Leistung aber sehr wahrscheinlich auch dauerhaft für einmalig EUR 250,00 netto anbieten.
Mit unserer Lösung, die auf ein sehr weit verbreitetes Softwaretool setzt, sind die allermeisten Websites im Anschluss gut im Sinne der BFSG ausgestattet und Sie als Websitebetreiber damit weitestgehend vor unseriösen Dienste-Anbietern und Abmahn-Abzockern geschützt. Und das alles ohne laufende Lizenzgebühren oder weitere regelmäßige Kosten.
Ihr Ansprechpartner zum Thema EAA / BFSG ist Marc Strohmeier.