Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Strohmeier Medien Werbeagentur GmbH, im Folgenden kurz “Strohmeier Medien” genannt, an.

2. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Zeitung wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich schriftlich
davon abhängig gemacht hat.

3. Strohmeier Medien wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Folgeschäden.

4. Schadenersatzansprüche gegen Strohmeier Medien, insbesondere wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung bzw. der Anzeigen oder Beilagen sind ausgeschlossen, soweit es
gesetzlich zuslässig ist.

5. Rabatte werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

6. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlaß nur, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen einem Monat nach Ablauf des Abschlußjahres geltend gemacht werden. Bei Nichterfüllung des Abschlusses durch den Werbungstreibenden ist Strohmeier Meiden zur Nachberechnung der zuviel gewährten Rabatte berechtigt.

7. Gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen.

8. Motive, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Strohmeier Medien deutlich kenntlich gemacht.

9. Strohmeier Medien behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.

10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für Web Content wie Text, Bilder und Videos. Strohmeier Medien haftet nicht für verlorengegangene Vorlagen, Manuskripte oder Datenträger. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für Strohmeier Medien sind ausgeschlossen.

12. Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt Strohmeier Medien keine Haftung.

13. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

14. Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich erfolgen.

15. Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationsabschlüssen sowie für Kombinationen mit anderen Titeln können besondere oder abweichende Preise festgelegt werden.

16. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

17. Die Preise für Anzeigen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassung im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. Bei blatthohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe (430 mm) berechnet.

18. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtlich übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

19. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

20. Die Rechnung ist innerhalb der laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für die vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

21. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Strohmeier Medien kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlaß.

22. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Strohmeier Medien berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne daß hieraus dem Auftraggeber Ansprüche gegen Strohmeier Medien erwachsen.

23. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Repros hat der Auftraggeber zu bezahlen.

24. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluß auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 Prozent sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

25. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lemgo.

Stand: 2021