Google Fonts: Erst Abmahnwelle, jetzt ermittelt Staatsanwaltschaft

in den letzten Monaten hatten viele Website-Betreiber deutschlandweit Schreiben von Abmahn-Anwälten in ihrem Briefkasten. In der Korrespondenz geht es meist um den Vorwurf einer Persönlichkeitsverletzung von Dritten durch den Einsatz von Google Web Fonts. Damit ist ein Dienst von Google gemeint, der über einen Web-Server tausende von Schriftarten zur Verfügung stellt, die vorzugsweise auf Websites genutzt werden. So ist man nicht (wie früher) auf auf dem Endgerät vorhandene Standardschriftarten beschränkt. Schriften auf Websites können so, unabhängig vom Browser und technischer Ausstattung des Endgerätes, standort-unabhängig sauber und einheitlich dargestellt werden.

Warum der Ärger? Neutrale Fachkanzleien zum Thema Internet sind der Auffassung, daß es sich bei der Abmahnwelle um eine fadenscheinige Erschleichung von Schadenersatz handelt. Offenkundig handelt es sich um massenhaft versendete Serienbriefe – nicht selten von immer ein und derselben Kanzlei stammend, mit dem immer gleichen „Geschädigten / Mandanten“ samt „Vollmacht“ im Hintergrund. In einigen Abmahnfällen haben einzelne Personen behauptet, Websites mit fehlerhafter oder falscher Google Fonts-Einbindung besucht zu haben, um die Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte zu begründen und letztendlich Schadenersatz zu „erschleichen“. Den Gerichten ist diese Abmahnpraxis mittlerweile bekannt. Daher stellen sie hohe Anforderungen an solche Sachverhalte. Kann der „Geschädigte“ den „Schaden“ nicht glaubhaft darstellen, wird ein Gericht die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen. Daher ist das Risiko, daß tatsächlich gerichtlich gegen Sie vorgegangen wird, als gering einzustufen.

Google Fonts ist ein beliebter Dienst mit Schriftarten für Websites
Ein beliebtes Tool für Web-Designer auf der ganzen Welt: Tausende von Schriftarten

Auf gut Deutsch gesagt handelt es sich bei den Schreiben um eine fiese Masche, die damit kalkuliert, daß ein gewisser Prozentsatz der Adressaten den Betrag „einfach so“ überweisen wird, um möglichen Ärger zu vermeiden. Wenn das nur jeder 20. Empfänger so macht, dann ist das für die Abzocker ein „prima Geschäft“.

Wir haben Kunden-Websites mittlerweile entsprechend überarbeitet, sodaß in dieser Hinsicht kein Angriffspunkt mehr besteht, auch, wenn das ganze in’s Leere laufen würde.

Warum? Wir möchten auf Nummer Sicher gehen und es nicht auf einen Rechtsstreit zu Ihren Ungusten ankommen lassen. Schließlich wollen wir Probleme lösen und keine Verunsicherung schaffen. Web Fonts an sich sind eine prima Sache. Und durch eine andere Art der Einbindung problemlos und rechtssicher nutzbar.

Ermittlungen wegen Betruges

Gegen Jahresende ist weitere Bewegung in dieses Thema gekommen. Wie mehrere überregionale Nachrichtenportale berichten, sind im Dezember Privat- und Geschäftsräume von Anwälten und Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein durchsucht worden. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehreren Tausend Fällen zu Unrecht Abmahnungen an Websitebetreiber auf dem Postweg versendet zu haben. Wesentlicher Inhalt war ein “Angebot”, gegen Zahlung eines dreistelligen Eurobetrages “freundlicherweise” auf ein Gerichtsverfahren in Sachen Web Fonts verzichten zu wollen. Viele Betroffene haben dann aus Angst vor Ärger bezahlt.

Sind Sie betroffen, möchten Sie Ihre Website sicher machen oder haben Sie ganz einfach Fragen zu diesem Thema? Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.